Impressumspflicht - Darauf solltest du in jedem Fall achten
Allgemein | 20.12.2020

Das Impressum, auch Anbieter-Kennzeichnungsplicht genannt, wir im Telemedien Gesetz TMG geregelt. Die Impressumspflicht stellt sicher, dass Kontaktdaten von Webseitenbetreibern, korrekt und gut erkennbar dargestellt sind.
Brauch ich ein Impressum?
Die Impressumspflicht, gilt für jeden Webseitenbetreiber, der Produkte, Dienstleistungen oder Anderes auf seiner Webseite verkauft. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen mit einer Webseite, unterliegen auch der Impressumspflicht.
Dienen Webseiten, Blogs usw nur dem persönlichen oder familiären Zweck, unterliegen diese nicht der Impressumspflicht. Werde aber Produkte darin beworben (Produktplatzierungen), so ist ein korrektes Impressum anzugeben.
Die Impressumspflicht in den Sozialen Medien
Auch in den Sozialen Medien, wie auf Facebook, Twitter und Instagram gilt die Impressumspflicht. Ein Impressum auf Social Media unterscheidet sich nicht, von dem auf einer Webseite. Auch auf Social Media muss das Impressum mit nur wenigen klicks erreichbar und gut lesbar sein.
Wo muss das Impressum auf der Webseite stehen
Mindestens genauso wichtig wie der Inhalt, ist die Platzierung des Impressums. Auf der Webseite ist darauf zu achten, dass der Benutzer immer schnell und unkompliziert zum Impressum gelangen kann. Es ist zu gewährleisten, dass das Impressum immer mit einem Klick erreichbar ist. Auf vielen Webseiten findet man das Impressum darum im Footer Bereich der Webseite.
Welche Pflichtangaben muss mein Impressum enthalten?
Das Telemediengesetz beschreibt genau, welche Angaben verpflichtend gemacht werden müssen.
- Nennung des Betreibers der Webseite
- vollständige Adresse des Betreibers (ACHTUNG: Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend)
- Vertretung des Unternehmens
- Kontaktdaten (Telefon, Fax, Email)
- Registereintrag des Unternehmens, bei Freiberuflern ist die Standeskammer zu nennen
- Angabe der Umsatzsteuer-ID
- Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung müssen dies im Impressum angeben
Welche Folgen hat ein falsches oder nicht angegebenes Impressum?
Webseitenbetreiber, die die Impressumspflicht missachten, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es besteht die Gefahr, wegen Wettbewerbsverletzungen teure Abmahnungen oder Anklagen zu erhalten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit ein Bußgeld in Höhe von maximal 50000€ zu erhalten.
Achten Sie immer darauf, dass Ihr Impressum auf dem neusten Stand ist und immer die aktuellsten Daten beinhaltet.